INTEGRATION

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Titelauswahl unserer Fonds
Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung

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Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei der Titelauswahl unserer Fonds
Fonds entsprechen Artikel 8 der Offenlegungsverordnung

ESG-Kriterien in den Investmentprozess einbeziehen

Integration bedeutet ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) in den Investmentprozess einzubeziehen, weil sie finanziell positive Auswirkungen haben können. So werden z.B. Unternehmen mit hohem ESG-Risiko ausgeschlossen.

Analyst:innen identifizieren Investments, deren ESG-Charakteristika sich in ökonomischen Vorteilen widerspiegeln sollten und empfehlen diese.

Heinz Bednar, CEO Erste Asset Management:


„Integration bedeutet ESG-Kriterien (Ökologische, Soziale und Unternehmensführungs-Kriterien) in den Investmentprozess einzubeziehen, weil sie finanziell positive Auswirkungen haben können. So werden zum Beispiel Unternehmen, die ein hohes ESG-Risiko haben aus dem Investmentuniversum aktiv ausgeschlossen.“

Diese Fonds entsprechen dem Artikel 8 der Offenlegungsverordnung der Europäischen Union.

EU Offenlegungsverordnung

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Warnhinweise am Ende der Seiten der einzelnen Fonds.

Wichtige rechtliche Hinweise

Hierbei handelt es sich um eine Werbemitteilung. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle Erste Asset Management GmbH. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch.

Der Prospekt für OGAW-Fonds (sowie dessen allfällige Änderungen) wird entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 idgF erstellt und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht. Für die von der Erste Asset Management GmbH verwalteten Alternative Investment Fonds (AIF) werden entsprechend den Bestimmungen des AIFMG iVm InvFG 2011 „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ erstellt. Der Prospekt, die „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ sowie das Basisinformationsblatt sind in der jeweils aktuell gültigen Fassung auf der Homepage www.erste-am.com jeweils in der Rubrik Pflichtveröffentlichungen abrufbar und stehen dem/der interessierten Anleger:in kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung des Prospekts, die Sprachen, in denen das Basisinformationsblatt erhältlich ist, sowie allfällige weitere Abholstellen der Dokumente, sind auf der Homepage www.erste-am.com ersichtlich. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte ist in deutscher und englischer Sprache auf der Homepage www.erste-am.com/investor-rights abrufbar sowie bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, die Vorkehrungen, die sie für den Vertrieb von Anteilscheinen im Ausland getroffen hat, unter Berücksichtigung der regulatorischen Vorgaben wieder aufzuheben.

Umfassende Informationen zu den mit der Veranlagung möglicherweise verbundenen Risiken sind dem Prospekt bzw. „Informationen für Anleger gemäß § 21 AIFMG“ des jeweiligen Fonds zu entnehmen. Ist die Fondswährung eine andere Währung als die Heimatwährung des/der Anleger:in, so können Änderungen des entsprechenden Wechselkurses den Wert der Anlage sowie die Höhe der im Fonds anfallenden Kosten - umgerechnet in die Heimatwährung - positiv oder negativ beeinflussen.

Diese Unterlage dient als zusätzliche Information für unsere Anleger:innen und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss. Unsere Analysen und Schlussfolgerungen sind genereller Natur und berücksichtigen nicht die individuellen Bedürfnisse unserer Anleger:innen hinsichtlich des Ertrags, steuerlicher Situation oder Risikobereitschaft. Die Wertentwicklung der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu.